Ablauf und Kostenübernahme

Ablauf

Falls Sie sich für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis interessieren, bitte ich Sie während der Sprechzeiten telefonisch Kontakt mit mir aufzunehmen, damit wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können. 
In diesem ersten Gespräch können wir uns kennenlernen und haben ausreichend Zeit, ihr Anliegen zu besprechen. Die erste Sitzung (psychotherapeutische Sprechstunde) dauert in der Regel wie eine gewöhnliche Sitzung 50 Minuten.

Bitte bei Mitteilungen über E-Mail beachten: E-Mails sind wie Postkarten, machen Sie darin nur wenige Angaben. Mit dem Senden einer E-Mail an mich willigen Sie ein, dass ich Ihnen (kurz) antworte!

Ich möchte Sie bitten, im Vorfeld den Erstauskunftsbogen auszufüllen und vor dem Erstgespräch auf dem Postweg zu senden oder persönlich mitzubringen, nicht per E-Mail!

Leider habe ich momentan keine freien Therapieplätze. Sobald wieder Plätze frei werden, wird es an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Bei entsprechender Indikation haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Psychotherapie, die Kosten werden in diesem Fall von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit. Abrechnungsgrundlage ist der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da einige private Krankenkassen jedoch nur Basisleistungen erstatten oder andere Einschränkungen bzgl. einer Psychotherapie vorsehen (beispielsweise in Hinblick auf die Anzahl der Psychotherapie-Sitzungen), empfehle ich Ihnen frühzeitig Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen und sich über die Leistungen bei Durchführung einer Verhaltenstherapie zu informieren. Auch die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie sollten Sie rechtzeitig anfordern.

Selbstzahler
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit als Beihilfe-, Privat- und gesetzlich Versicherte/r die Kosten selbst zu tragen. Abrechnungsgrundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Faktor 2,3).

Orientierung für Ihre Psychotherapie – Schritt für Schritt

Vielleicht denken Sie gerade darüber nach, sich Unterstützung zu holen – oder sind schon mitten in der Suche nach einem Therapieplatz. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, finden Sie hier einen Überblick über den Ablauf: von der ersten Kontaktaufnahme über die Wartezeit bis hin zum möglichen Therapieende.

Ich möchte Sie dabei unterstützen, sich gut informiert und sicher auf Ihrem Weg zu fühlen.

Therapieplatzsuche

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Therapieplatz machen, lohnt es sich, einige Überlegungen anzustellen: Was ist Ihnen bei Ihrem zukünftigen Therapeuten oder Ihrer Therapeutin wichtig – z. B. das Geschlecht, das Alter oder die Erreichbarkeit der Praxis? Welches psychotherapeutische Verfahren wünschen Sie sich? Soll es eines der vier von den Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren sein (Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse)?

Sinnvoll ist es auch, sich im persönlichen Umfeld umzuhören oder bei Hausärzten, Neurologen oder Psychiatern nach Empfehlungen zu fragen. Auch gesetzliche Krankenkassen sowie die Terminservicestelle unterstützen bei der Vermittlung von Psychotherapieplätzen.

Gibt es eine Warteliste?

Nein, ich führe keine klassische Warteliste – und das aus gutem Grund.

Bei der Vielzahl an Anfragen entsteht oft der verständliche Wunsch, sich auf eine Liste setzen zu lassen, um „dranzubleiben“. Tatsächlich ist es aber so, dass Therapieplätze in der ambulanten Versorgung nicht langfristig planbar frei werden, sondern meist kurzfristig – z. B. durch Therapieabschlüsse oder veränderte Lebensumstände.

Eine Warteliste würde dabei oft falsche Hoffnungen wecken oder dazu führen, dass Menschen zu lange auf einen ungewissen Platz warten, anstatt sich parallel weiter zu orientieren. In der Praxis verlängert sich dadurch nicht selten die gesamte Wartezeit – für alle Beteiligten. Außerdem lässt sich eine gerechte Vergabe bei langen Listen kaum noch realisieren, da Faktoren wie Dringlichkeit, persönliche Passung oder auch therapeutische Indikation in einer starren Reihenfolge nicht sinnvoll berücksichtigt werden können.

Stattdessen biete ich ein Erstgespräch im Rahmen meiner Sprechstunde an. Dieses dient dazu, gemeinsam zu klären, ob und wann eine therapeutische Zusammenarbeit möglich wäre, und gibt Ihnen eine erste Orientierung.

Die Wartezeit lässt sich sinnvoll nutzen: Sammeln Sie relevante Unterlagen (z.B. Klinikberichte, Arztbriefe), notieren Sie Anliegen oder Ziele für die Therapie oder führen Sie ein Symptomtagebuch – all das kann den Einstieg erleichtern.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. In meiner Praxis erfolgen diese ausschließlich nach Terminvereinbarung, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Die Sprechstunde umfasst bis zu drei Gespräche (je 50 Minuten) pro Therapeut und dient einer ersten diagnostischen Einschätzung, der Klärung des Therapiebedarfs und einer Beratung zu weiteren Hilfsangeboten (z. B. Gruppen, Selbsthilfe, Kliniken). Seit 2018 ist die Teilnahme an mindestens einer solchen Sprechstunde Voraussetzung für den Beginn einer Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten. Sie ermöglicht einen schnellen Zugang zu einer fachlichen Erstberatung – begründet jedoch keinen Anspruch auf einen Therapieplatz bei der jeweiligen Praxis.

Sonderfall: Akutbehandlung

Wenn ein dringender psychotherapeutischer Bedarf festgestellt wird, kann im Anschluss an die Sprechstunde eine sogenannte Akutbehandlung beginnen. Diese umfasst bis zu 12 Einzelsitzungen und wird ohne gesondertes Antragsverfahren durchgeführt. Die Akutbehandlung ist Teil des Gesamtstundenkontingents und wird auf eine spätere Therapie angerechnet.

Therapiebeginn: Probatorik

Die Therapie beginnt mit der sogenannten probatorischen Phase. Diese dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Zielklärung, vertiefender Diagnostik sowie der Therapieplanung und Antragstellung. In der Verhaltenstherapie können bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden – die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse in jedem Fall. Falls Sie mehrere Therapeuten kennenlernen möchten, stehen Ihnen diese Sitzungen jeweils erneut zur Verfügung. Weitere Sitzungen sind nur nach bewilligtem Antrag durch die Krankenkasse möglich.

Psychotherapieantrag und Kostenübernahme

Ein Antrag auf Kurzzeittherapie (KZT1 + KZT2 = 24 Sitzungen) kann ohne Begutachtung gestellt werden. Es wird lediglich geprüft, ob innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Psychotherapie stattgefunden hat.

Bei Langzeittherapien (bis zu 60 Sitzungen), Verlängerungen oder bei kürzer zurückliegenden Vorbehandlungen ist ein anonymisiertes Gutachterverfahren vorgesehen. Hierbei verfasst Ihr:e Therapeut:in einen Bericht, den ein externer Gutachter prüft. Wird der Bedarf bejaht, erfolgt eine Empfehlung zur Bewilligung an Ihre Krankenkasse.

Therapieablauf

Eine psychotherapeutische Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Gerade zu Beginn finden die Termine meist wöchentlich statt, in bestimmten Fällen können auch mehrere Sitzungen pro Woche sinnvoll sein.

Wesentlich für die Verhaltenstherapie ist die aktive Mitarbeit zwischen den Sitzungen – z. B. durch Beobachtungsaufgaben, das Ausprobieren neuer Verhaltensweisen oder gezielte Entspannungsübungen. Ich empfehle meinen Klienten, eine persönliche Therapiemappe anzulegen; auch ein Therapietagebuch kann helfen, die eigene Entwicklung bewusst zu verfolgen.

Therapieunterbrechung, Therapeutenwechsel

Im späteren Therapieverlauf können die Abstände zwischen den Sitzungen vergrößert werden (z. B. alle zwei Wochen). Auch Therapieunterbrechungen sind grundsätzlich möglich, sollten aber sechs Monate nicht überschreiten – andernfalls muss die Kostenübernahme neu beantragt werden.

Ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Behandlung ist ebenfalls möglich, etwa bei einem Umzug. Voraussetzung ist, dass die neue Therapeutin oder der neue Therapeut für das gleiche Richtlinienverfahren zugelassen ist. In diesem Fall kann die Krankenkasse das verbleibende Stundenkontingent übertragen.

Therapieende

Auch eine Langzeittherapie kann in begründeten Ausnahmefällen über 60 Sitzungen hinaus verlängert werden. Hierfür ist ein erneutes Gutachterverfahren erforderlich.

Im Durchschnitt dauert eine Psychotherapie zwischen 12 und 18 Monaten. Ist ein ausreichender Therapieerfolg erreicht, kann die Behandlung auch vorzeitig im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden. Die letzten Sitzungen dienen der Rückschau, Rückfallprophylaxe und der Erstellung eines Notfallplans.

Auch nach Abschluss der Therapie ist es möglich, bei Bedarf gelegentlich einzelne Gespräche zu führen – ohne neuen Antrag.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf das Verfahren der Verhaltenstherapie.

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